In Deutschland leben immer noch knapp 90.000 geduldete Flüchtlinge, davon 53.000 seit mehr als sechs Jahren, und einige hunderttausend Menschen ohne jeglichen Aufenthaltsstatus mit ständiger Angst vor der Abschiebung. Am Ende des Jahres droht zudem bis zu 15.000 vorläufig Bleibeberechtigten, obwohl sie schon mehr als zehn Jahre in Deutschland leben, der Rückfall in die Duldung und damit die Abschiebung. Sie hatten im Jahr 2007 ein Bleiberecht erhalten, konnten aber bisher ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern. Betroffen sind vor allem vor allem Familien mit vielen Kindern sowie alte und kranke Menschen. 2009 konnte noch verhindert werden, dass sie in die Duldung zurückfallen: 5000 Menschen gingen damals anlässlich der Bremer Innenministerkonferenz (IMK) auf die Straße – die Frist zur Lebensunterhaltssicherung wurde um zwei Jahre verlängert.
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Archiv der Kategorie: Bleiberecht
JOG – Pressemitteilung vom 15.11.2011
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I ♥ Bleiberecht für Alle! Bundesweiter Jugendprotest zur Innenministerkonferenz in Hessen
07.-10. Dezember 2011 | Wiesbaden: Innenminister beraten über ein Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge. Von der Abschiebung bedrohte Jugendliche veranstalten ein Protestprogramm und wählen den Abschiebeminister 2011.
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§25a Bleiberecht für Jugendliche seit 01.07.2011 in Kraft
seit letztem Freitag, dem 01.07.2011, ist das„Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlichen Vorschriften“ „Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlichen Vorschriften“ und damit das neue Bleiberecht für Jugendliche (§25a AufenthG) in Kraft.
Die Bedingungen sind (Der bayerischen Erlass, bzw. die Umsetzungshinweise werden das noch konkretisieren):
1. Duldung,
2. Einreise vor dem 14. Geburtstag,
3. Seit sechs Jahren ununterbrochen mit Gestattung, Duldung oder AE in Deutschland,
4. Sechs Jahre erfolgreicher Schulbesuch oder anerkannter Schul- oder Berufsabschluss,
5. Der Antrag muss nach dem 15. Geburtstag und vor dem 21. Geburtstag gestellt werden,
6. Lebensunterhaltssicherung ist nicht nötig wenn in schulischer oder beruflicher Ausbildung/Studium.
7. Ausschlussgrund: Identitätstäuschung oder falsche Angaben haben zur Aussetzung der Abschiebung geführt.
Solange Personen mit einer AE nach §25a minderjährig sind, soll die Abschiebung der Eltern und der minderjährigen Geschwister ausgesetzt werden.
Den Eltern von Minderjährigen mit einer AE nach § 25a soll eine AE erteilt werden, wenn:
1. Der Lebensunterhalt eigenständig gesichert ist,
2. Die Abschiebung nicht durch Täuschung oder mangelnder Mitwirkung verzögert wurde
3. Keine Verurteilungen von insgesamt 50 Tagessätzen, bzw. 90 Tagessätzen bei Vergehen gegen das AsylVfG oder das AufenthG, vorliegen.
Geplante Verschärfungen im Ausländerrecht: JOG fordert gleiche Rechte statt Stigmatisierung und Isolation!
Jugendliche ohne Grenzen – Pressemitteilung vom 14. März 2011
Geplante Verschärfungen im Ausländerrecht: JOG fordert gleiche Rechte statt Stigmatisierung und Isolation!
Heute berät der Innenausschuss des Bundestages über Änderungen im Ausländerrecht
Pm- 14.03.1011 Zum neuen Bleiberecht
„Die „Thesen“ und Hetzparolen des Rassisten Sarrazin scheinen bei der Politik anzukommen“, kommentiert Ibrahim Kanalan von Jugendliche Ohne Grenzen. Die Einwanderung soll verhindert, der Islam aus Deutschland verdrängt und die „Integrationsverweigerer“ bestraft werden. „Der Rassismus wurde stets marginalisiert und in der braunen Ecke verortet. Heute wissen wir aber, dass sie sich in allen Teilen der Gesellschaft etabliert hat und darüber hinaus zu einer Sache der Elite geworden ist“.
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