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Bleiberechtsbeschluss der IMK 2010

Die kompletten Beschlüsse sind Stand heute noch nicht online, werden aber in den kommenden Tagen hier veröffentlicht werden.

Insgesamt eine sehr enttäuschende Regelung, auch wenn für die eigentliche Umsetzung der Bundestag zuständig ist.

Kurzzusammenfassung:

  • Bleiberecht für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 15 und 21 Jahren
  • Voraussetzungen: 8 Jahre Aufenthalt, 6 Jahre Schulbesuch
  • Integrationsleistungen
  • Eltern von Jugendlichen (ich nehme an das gilt dann nur für die bis 18 Jahre) können auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie nicht straffällig geworden sind und den Lebensunterhalt Überwiegend sichern, und natürlich die obligatorischen Integrationsleistungen erbracht haben (also halbwegs deutsch können)

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Nicht ohne unsere Eltern!

JOG – Pressemitteilung vom 19.11.2010
Jugendliche Ohne Grenzen: Bleiberecht für Jugendliche ein Anfang, aber nicht genug.
Wir sind Menschen, keine Wirtschaftsfaktoren!
Jugendliche Ohne Grenzen (JOG) begrüßt, dass die IMK in Hamburg eine Bleiberechtsregelung beschlossen hat, allerdings ist jetzt schon absehbar, dass die neue Regelung wieder nur eine halbgare Lösung sein wird und nur für einen kleinen Teil der Flüchtlinge ein Bleiberecht bedeutet.
„Dass sich für die hier lebenden Jugendlichen eine Perspektive bietet, war längst überfällig“, erklärte Arzijana Abdulahi von JOG,
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