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Erste Lesung zum neuen Bleiberecht am Donnerstag:

Flüchtlingsorganisationen befürchten erneute Mogelpackung
Pressemitteilung vom 19.01.2011

Am Donnerstag, den 20.01.2011 um 15 Uhr, findet die erste Lesung zu der gesetzlichen Bleiberechtsregelung für „gut integrierte“ Jugendliche im Bundestag statt. Nachdem die Innenministerkonferenz und der Bundesrat eine solche Regelung bereits empfohlen haben, ist zeitnah mit einer Gesetzesänderung zu rechnen. Die Jugendlichen Ohne Grenzen, PRO ASYL, der Flüchtlingsrat Berlin und die Kampagne „SOS for Human Rights“ begrüßen den Vorschlag einer Neuregelung ohne Stichtag. Die vorgesehen Ausschlussgründe sind jedoch inakzeptabel und bedeuten eine Weiterführung der jahrelangen Kettenduldungen:
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Voices von der Demo am 17.11.2010 in HH

ich fand die Demo super, habe hier überall rumerzählt wie toll das alles war …hat mir ein Gefühl gegeben, dass ich doch nicht allein in Deutschland bin

Demo hat viel Spaß gemacht. Viele Leute laute Musik und Menschen

Auf der Demo waren viele Polizisten, deshalb hatten manche von JOG Angst. Die Demonstranten waren diszipliniert, es gab keine Zwischenfälle,die Route war ohne Leute. Die Demonstranten waren zu dicht aneinander.Die Flyer waren zu wenig.

Demo war super lecker viele Leute wir Flüchtlinge fühlen uns stolz für die Unterstützung der anderen, die Massage wurde übermittelt.

Die Demo ist wie immer ein sehr gutes mittel den aussenstehenden unsere Misere und unseren Kampf gegen Diskriminierung und Kriminalisierung und Ausgrenzung nahe zu bringen.

die Demo war wunderschön für mich habe keine Demo Erfahrung aber habe das Gefühl das die Stimmung besonders war, und auch viele nicht betroffene mitgelaufen sind z.b. Hamburger Familien aus der Oberschicht

Bleiberechtsbeschluss der IMK 2010

Die kompletten Beschlüsse sind Stand heute noch nicht online, werden aber in den kommenden Tagen hier veröffentlicht werden.

Insgesamt eine sehr enttäuschende Regelung, auch wenn für die eigentliche Umsetzung der Bundestag zuständig ist.

Kurzzusammenfassung:

  • Bleiberecht für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 15 und 21 Jahren
  • Voraussetzungen: 8 Jahre Aufenthalt, 6 Jahre Schulbesuch
  • Integrationsleistungen
  • Eltern von Jugendlichen (ich nehme an das gilt dann nur für die bis 18 Jahre) können auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie nicht straffällig geworden sind und den Lebensunterhalt Überwiegend sichern, und natürlich die obligatorischen Integrationsleistungen erbracht haben (also halbwegs deutsch können)

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