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§25a Bleiberecht für Jugendliche seit 01.07.2011 in Kraft

seit letztem Freitag, dem 01.07.2011, ist das„Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlichen Vorschriften“ „Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlichen Vorschriften“ und damit das neue Bleiberecht für Jugendliche (§25a AufenthG) in Kraft.

Die Bedingungen sind (Der bayerischen Erlass, bzw. die Umsetzungshinweise werden das noch konkretisieren):

1. Duldung,
2. Einreise vor dem 14. Geburtstag,
3. Seit sechs Jahren ununterbrochen mit Gestattung, Duldung oder AE in Deutschland,
4. Sechs Jahre erfolgreicher Schulbesuch oder anerkannter Schul- oder Berufsabschluss,
5. Der Antrag muss nach dem 15. Geburtstag und vor dem 21. Geburtstag gestellt werden,
6. Lebensunterhaltssicherung ist nicht nötig wenn in schulischer oder beruflicher Ausbildung/Studium.

7. Ausschlussgrund: Identitätstäuschung oder falsche Angaben haben zur Aussetzung der Abschiebung geführt.

Solange Personen mit einer AE nach §25a minderjährig sind, soll die Abschiebung der Eltern und der minderjährigen Geschwister ausgesetzt werden.

Den Eltern von Minderjährigen mit einer AE nach § 25a soll eine AE erteilt werden, wenn:

1. Der Lebensunterhalt eigenständig gesichert ist,
2. Die Abschiebung nicht durch Täuschung oder mangelnder Mitwirkung verzögert wurde
3. Keine Verurteilungen von insgesamt 50 Tagessätzen, bzw. 90 Tagessätzen bei Vergehen gegen das AsylVfG oder das AufenthG, vorliegen.

Geplante Verschärfungen im Ausländerrecht: JOG fordert gleiche Rechte statt Stigmatisierung und Isolation!

Jugendliche ohne Grenzen – Pressemitteilung vom 14. März 2011
Geplante Verschärfungen im Ausländerrecht: JOG fordert gleiche Rechte statt Stigmatisierung und Isolation!
Heute berät der Innenausschuss des Bundestages über Änderungen im Ausländerrecht
Pm- 14.03.1011 Zum neuen Bleiberecht
„Die „Thesen“ und Hetzparolen des Rassisten Sarrazin scheinen bei der Politik anzukommen“, kommentiert Ibrahim Kanalan von Jugendliche Ohne Grenzen. Die Einwanderung soll verhindert, der Islam aus Deutschland verdrängt und die „Integrationsverweigerer“ bestraft werden. „Der Rassismus wurde stets marginalisiert und in der braunen Ecke verortet. Heute wissen wir aber, dass sie sich in allen Teilen der Gesellschaft etabliert hat und darüber hinaus zu einer Sache der Elite geworden ist“.
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„Flüchtlinge – Mühlstein am Hals“

-> Kommentar von Heribert Prantl in der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung

In Deutschland gibt es ein gesetzliches System der Schikane; es nennt sich „Duldung“ und es trifft knapp Hunderttausend Menschen: Flüchtlinge, die schon jahrelang hierzulande leben, deren Abschiebung aber „vorübergehend ausgesetzt“ ist, werden zur Strafe dafür, dass man sie hierbehalten muss, auf dem niedrigsten Rechtsstatus gehalten, den es in Deutschland gibt. „Duldung“ nennt man das; das klingt barmherzig, ist es aber nicht. Es ist Zeit, dass die Innenministerkonferenz (wie dies ihr neuer Vorsitzender Boris Pistorius anregt), diese Erbarmungslosigkeit beendet. Es wäre gut für die Flüchtlinge und gut für das Land.
Die Duldung hängt den menschen wie ein Mühlstein am Hals und wie eine Eisenkette am Fuß: keine Mobilität, keine Arbeit, kein geld, keine Integration. Duldung heißt: staatlich verordnete Untätigkeit. Duldung heißt: verurteilt zu Tristesse. Und die Kinder der Geduldeten können noch so gelehrig sein: Eine Lehrstelle kriegen sie nicht. Das Land schadet sich mit dieser Rigorosität selbst.
In den Jahren 2006/2007 hat es eine Bleiberechtsregelung gegeben, die einem teil der geduldeten Flüchtlinge zu einem gescheiten Aufenthaltsrecht verholfen hat. Diese Aktion muss (ohne die bürokratischen hemmnisse von damals) wiederholt werden. Flüchtlinge, die schon jahrelang in Deutschland leben, brauchen eine stabile Perspektive – ein Bleiberecht.“ (SZ 22. Mai 2013, S. 4)

Dürfen Syrer Verwandte holen?

Haz – 22. Mai 2013

Hannover (mpö). Die Zahl der Flüchtlinge aus Syrien nimmt drastisch zu. Die Flüchtlingsverbände fordern deshalb eine schnelle und unbürokratische Hilfe. Auf der heute beginnenden Innenministerkonferenz (IMK) in Hannover wird dies nur ein Thema am Rande sein. Rund ein Viertel der Bevölkerung des asiatischen Staates ist auf der Flucht vor dem Bürgerkrieg. Die Bundesregierung regierte vor kurzem auf die Situation und wird in diesem Jahr 5000 syrische Flüchtlinge aufnehmen. „Wir fordern, dass in Deutschland lebende Flüchtlinge ihre Verwandten zu sich holen dürfen“, sagte der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhardt, am Dienstag in Hannover. Doch selbst die Bereitschaft vieler der rund 40?000 in Deutschland lebenden Syrer, die Kosten für ihre Familienangehörigen zu übernehmen, reiche bislang nicht aus. Das Problem der für die Visavergabe verlangte Rückkehrgarantie lasse jeden Versuch scheitern. Der niedersächsische Innenminister und Vorsitzende der IMK, Boris Pistorius, (SPD) will den Weg dafür bereiten. „Es gebe eine große Bereitschaft“, erklärte Sprecher Frank Rasche. Eine Beschlussvorlage im Rahmen der Konferenz gibt es nicht. Die Innenminister wollen das Thema allerdings besprechen.

22.05.2013 / HAZ Seite 7 Ressort: NIED