Heute war ein sehr langer Demo-Tag. Wir haben nicht nur eine, sondern zwei Demos erlebt. Bei der ersten ging es darum, zum Fototermin der Innenminister zu kommen, um den Protest von JoG dort hinzutragen.
Zur Unterstützung war auch die Bonner Jugendbewegung dabei [link zum anderen Post]. Bei der zweiten Demo war unser Ziel die Leute darauf aufmerksam zu machen, dass die deutschen Behörden den Flüchtlingen die Chance geben müssen, ein normales Leben führen zu können. Wir wollen die gleichen Rechte wie alle Deutschen und EU-Bürger haben!
PM vom 12.06.21014: Bundesinnenminister Thomas de Maizière zum Abschiebeminister 2014 gewählt.
Am 12.06.2014 wurde Thomas de Maizière (CDU) im Rahmen einer Demonstration der Jugendlichen Ohne Grenzen (JoG) in Bonn zum Abschiebeminister 2014 gewählt. Den Negativpreis erhält der Bundesinnenminister für die geplante Asylrechtsverschärfung und die öffentliche Stimmungsmache gegen Flüchtlinge aus den Balkanländern.
Mit 40,5 Prozent der Stimmen setzte sich Thomas de Maizière deutlich gegen Innensenator Frank Henkel (CDU) aus Berlin (16,2 %) und die Innensenator Michael Neumann ( SPD ) aus Hamburg (19,4 %), Joachim Hermann aus Bayern (16,7%) und Ralf Holzschuher (7,2%) durch. Der Preis wird am Freitag um ca. 11 Uhr im Rahmen eines Termins von JoG bei der Innenministerkonferenz übergeben werden.
„Der Bundesinnenminister plant mit einem Gesetzentwurf die Abschiebehaft auszuweiten und die versprochene Bleiberechtsregelung durch Aufenthaltsverbote auszuhebeln“ erklärt Nelli Foumba Soumaoro von JoG, “besonders schlimm finde ich, dass er öffentlich Stimmung gegen Flüchtlinge aus den Balkanländern macht und sie zu pauschal zu Armutszuwanderern erklärt. Das ist in einer Zeit in der Rechtsradikale immer häufiger Flüchtlingsunterkünfte angreifen sehr gefährlich.”
Als wir reingekommen sind, haben wir zuerst die Journalisten begrüßt. Anschließend habe ich dann auch gleich angefangen mich als Pressesprecherin (Amina Önder) vorzustellen und habe einige Sachen zu den neuen von dem Bundesinnenministerium vorgeschlagenen Bleiberechtsreglungen, den Abschiebungen nach Afghanistan, Duldungsproblemen und auch über einige Beispiele von Betroffenen erzählt.
Ein Teil der ersten Bleiberechtsregelung besagt, dass man bestimmte Bedingungen erfüllen muss, z.B. muss man eine Arbeitsstelle haben, man muss alleine mindestens 8 Jahre in Deutschland leben, mit Familie mindestens 6 Jahre, man muss die deutsche Sprache beherrschen und man darf keine Straftaten begangen haben.
Wenn man z.B. sein Bundesland verlässt, obwohl man es nicht darf, ist das zum Teil schon eine Straftat, durch die man keine Aufenthaltserlaubnis bekommt!!!
Nur wenn man diese Bedingungen erfüllt, darf man einen Antrag stellen. Für uns ist dies unrealistisch, einfach aus dem Grund, weil den Flüchtlingen das meiste verboten wird, Kosten nicht übernommen werden… Pressekonferenz in Bonn am 12.06.2014 weiterlesen →