Thomas de Maizière

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Asylbewerber aus Afghanistan, Somalia und dem Irak stark angestiegen. Das ist offensichtlich ein Problem für die Bundesregierung denn: in alle drei Länder kann man schwer abschieben, denn da ist ja Krieg. Aber eigentlich doch kein Problem, es gibt ja noch Dublin II.
Mit Hilfe von Dublin II kann man unerwünschte Asylbewerber leicht in einen „sicheren Drittstaat“ (z.B. Griechenland) abschieben wenn der/die Betroffene dort einen Asylantrag gestellt hat oder registriert wurde.

Da ist aber schon das nächste Problem, die aktuelle Situation in Griechenland ist weit unter den Standards von Genfer Flüchtlingskonvention und der Eu Menschenrechtskonvention. In Athen steigt die Zahl von minderjährigen obdachlosen Flüchtlingen in einem ähnlichen Maß wie die Zahl rassistischer Überfälle auf diese durch Faschisten und selbsternannte
„Bürgerwehren“. Seit Jahren ist das Asylsystem in Griechenland dysfunktional und im Prinzip nicht vorhanden. In den vergangenen Monaten konnten Asylanträge nur in „besonderen Einzellfällen“ durch Anwälte gestellt
werden.
Momentan prüft das Bundesverfassungsgericht am Fall eines Irakers ob Dublin II Abschiebungen nach Griechenland überhaupt Verfassungskonform im Sinne des Grundgesetzes sind.
Die Bundesregierung, vertreten durch Innenminister de Maizière, vertrat die unhaltbare These, dass der Stopp von Dublin II Abschiebungen nur dann eine Möglichkeit sei wenn, das Asylsystem in einem Land zusammengebrochen ist und dass das Asylsystem in Griechenland aber NICHT zusammengebrochen ist und zudem im laufenden Jahr nur 43 Griechenland-Abschiebungen tatsächlich stattgefunden hätten.

Aus diesen und anderen Gründen hat sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (als Vertreter der Bundesregierung) dieses Jahr die Auszeichnung als Abschiebeminister2010 also den Preis für konsequente Realitätsverweigerung tatsächlich verdient.

06. – 08. Juni 2018 | Halle