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§25a Bleiberecht für Jugendliche seit 01.07.2011 in Kraft

seit letztem Freitag, dem 01.07.2011, ist das„Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlichen Vorschriften“ „Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlichen Vorschriften“ und damit das neue Bleiberecht für Jugendliche (§25a AufenthG) in Kraft.

Die Bedingungen sind (Der bayerischen Erlass, bzw. die Umsetzungshinweise werden das noch konkretisieren):

1. Duldung,
2. Einreise vor dem 14. Geburtstag,
3. Seit sechs Jahren ununterbrochen mit Gestattung, Duldung oder AE in Deutschland,
4. Sechs Jahre erfolgreicher Schulbesuch oder anerkannter Schul- oder Berufsabschluss,
5. Der Antrag muss nach dem 15. Geburtstag und vor dem 21. Geburtstag gestellt werden,
6. Lebensunterhaltssicherung ist nicht nötig wenn in schulischer oder beruflicher Ausbildung/Studium.

7. Ausschlussgrund: Identitätstäuschung oder falsche Angaben haben zur Aussetzung der Abschiebung geführt.

Solange Personen mit einer AE nach §25a minderjährig sind, soll die Abschiebung der Eltern und der minderjährigen Geschwister ausgesetzt werden.

Den Eltern von Minderjährigen mit einer AE nach § 25a soll eine AE erteilt werden, wenn:

1. Der Lebensunterhalt eigenständig gesichert ist,
2. Die Abschiebung nicht durch Täuschung oder mangelnder Mitwirkung verzögert wurde
3. Keine Verurteilungen von insgesamt 50 Tagessätzen, bzw. 90 Tagessätzen bei Vergehen gegen das AsylVfG oder das AufenthG, vorliegen.

Geplante Verschärfungen im Ausländerrecht: JOG fordert gleiche Rechte statt Stigmatisierung und Isolation!

Jugendliche ohne Grenzen – Pressemitteilung vom 14. März 2011
Geplante Verschärfungen im Ausländerrecht: JOG fordert gleiche Rechte statt Stigmatisierung und Isolation!
Heute berät der Innenausschuss des Bundestages über Änderungen im Ausländerrecht
Pm- 14.03.1011 Zum neuen Bleiberecht
„Die „Thesen“ und Hetzparolen des Rassisten Sarrazin scheinen bei der Politik anzukommen“, kommentiert Ibrahim Kanalan von Jugendliche Ohne Grenzen. Die Einwanderung soll verhindert, der Islam aus Deutschland verdrängt und die „Integrationsverweigerer“ bestraft werden. „Der Rassismus wurde stets marginalisiert und in der braunen Ecke verortet. Heute wissen wir aber, dass sie sich in allen Teilen der Gesellschaft etabliert hat und darüber hinaus zu einer Sache der Elite geworden ist“.
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Erste Lesung zum neuen Bleiberecht am Donnerstag:

Flüchtlingsorganisationen befürchten erneute Mogelpackung
Pressemitteilung vom 19.01.2011

Am Donnerstag, den 20.01.2011 um 15 Uhr, findet die erste Lesung zu der gesetzlichen Bleiberechtsregelung für „gut integrierte“ Jugendliche im Bundestag statt. Nachdem die Innenministerkonferenz und der Bundesrat eine solche Regelung bereits empfohlen haben, ist zeitnah mit einer Gesetzesänderung zu rechnen. Die Jugendlichen Ohne Grenzen, PRO ASYL, der Flüchtlingsrat Berlin und die Kampagne „SOS for Human Rights“ begrüßen den Vorschlag einer Neuregelung ohne Stichtag. Die vorgesehen Ausschlussgründe sind jedoch inakzeptabel und bedeuten eine Weiterführung der jahrelangen Kettenduldungen:
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Bleiberechtsbeschluss der IMK 2010

Die kompletten Beschlüsse sind Stand heute noch nicht online, werden aber in den kommenden Tagen hier veröffentlicht werden.

Insgesamt eine sehr enttäuschende Regelung, auch wenn für die eigentliche Umsetzung der Bundestag zuständig ist.

Kurzzusammenfassung:

  • Bleiberecht für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 15 und 21 Jahren
  • Voraussetzungen: 8 Jahre Aufenthalt, 6 Jahre Schulbesuch
  • Integrationsleistungen
  • Eltern von Jugendlichen (ich nehme an das gilt dann nur für die bis 18 Jahre) können auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie nicht straffällig geworden sind und den Lebensunterhalt Überwiegend sichern, und natürlich die obligatorischen Integrationsleistungen erbracht haben (also halbwegs deutsch können)

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