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Bleiberechtsbeschluss der IMK 2010

Die kompletten Beschlüsse sind Stand heute noch nicht online, werden aber in den kommenden Tagen hier veröffentlicht werden.

Insgesamt eine sehr enttäuschende Regelung, auch wenn für die eigentliche Umsetzung der Bundestag zuständig ist.

Kurzzusammenfassung:

  • Bleiberecht für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 15 und 21 Jahren
  • Voraussetzungen: 8 Jahre Aufenthalt, 6 Jahre Schulbesuch
  • Integrationsleistungen
  • Eltern von Jugendlichen (ich nehme an das gilt dann nur für die bis 18 Jahre) können auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie nicht straffällig geworden sind und den Lebensunterhalt Überwiegend sichern, und natürlich die obligatorischen Integrationsleistungen erbracht haben (also halbwegs deutsch können)

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Demo vom 17.11.2010

no-imk.blogspot.com
Seit der Auftaktdemonstration gegen die Innenministerkonferenz in Hamburg gibt es massive Versuche der Polizei, die Proteste einzuschränken. In den Medien wird dies begleitet durch eine Berichterstattung, die statt Inhalten auf Gefahrenprognosen, Warnungen vor Demonstrationen und Erfolgsmeldungen der Polizei setzt.
Der Sinn dieser Maßnahmen ist offensichtlich der Versuch, eine kritische Öffentlichkeit von der Teilnahme an Demonstrationen einzuschüchtern. Wir, einige Autonome aus Hamburg, fordern alle auf, sich in den nächsten Tagen von den Polizeiaufgeboten und der aktuellen Medienrandale gegen die IMK Proteste nicht abschrecken zu lassen und an den Protesten gegen die Innenministerkonferenz weiter teilzunehmen. Außerdem fordern wir alle auf, zur Demonstration „I love Bleiberecht“ am Mittwoch um 17.30 ab Hachmannplatz zu kommen und einen positiven Verlauf der Veranstaltung zu unterstützen.
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